PROBE - RELEASE DEINES WERKES
DIENSTLEISTUNGS ANGEBOT
Dein Song (1 Stück - 16bit, 44000khz und im WAVE-FORMAT) auf einer offiziellen Compilation eines Namhaften Musik-Label im exlibris, media markt, Spotify, beatport und weiteren auserwählten Shops veröffentlicht.
Sende uns bequem per E-Mail folgende Angaben:
- Dein Pseudonym
- 1x Werk/Song inkl. Titel des Werkes (M-S MASTERING zwingend)
- 1x Biographie von dir
Einmal Jährlich erhälst du eine Abrechnung (jeweils Januar).
Der Erlös dabei wird zu 50/50 aufgeteilt.
HOLE DIR DEN exklusiven SUPPORT VERTRAG DAMIT DU DICH AUF DEINE PRODUKTIONEN Konzentrieren KANNST!!!
Danach steht deiner Veröffentlichung nichts mehr im Weg.
1x VERÖFFENTLICHUNG
1 x Releases auf einer Complitation welche durch Leeloopstep Records veröffentlicht wird.
1x Songs
1x Fertiges Werk welcher von dir freigegeben wurde
max. 1 Jahre
Innerhalb dieser Zeitspanne, 1Jahre nehmen wir deine Werke entgegen, selbstverständlich wird der Vertrag automatisch verlängert wenn du nicht vorher (-30 Tage) Kündigst.
Vertrieb der Werke
Das vertriebene Werk bleiben bis ins Jahr 2099 gesichert, sofern du uns die Freigabe des Werkes durch den Urheber freigibst.
Vertriebskanal
Wir Veröffentlichen deine Werke Weltweit in den durch uns ausserwählten Shops wie iTunes, Ex Libris, Spotify, Beatport, Media Markt und mehr.
Ein kleiner Auszug davon, kann hier heruntergeladen werden:
https://bit.ly/2GrKmei
Nächste Schritte
Nachdem wir deinen Vertrag erhalten haben, überprüfen wir ihn, sprich bitten wir dich folgende Daten bereit zu halten.
Dein Pseudonym
Name des Künstler und Adresse des Urhebers
1x Werk/Song mit folgender Benamsung: KÜNSTLERNAME_SONGNAME_VERSION
1x Werk/Song mit folgenden Anforderungen
- RIFF/WAV
- 2 Kanal Stereo
- PCM (Pulse Code Modulation)
- Konstante Bitrate
- Samplingfrequenz: 44.1 kHz
- 16 Bit pro Sample
Die WAV Datei kann mit FLAC oder Shorten komprimiert sein.
1x Kleine Biographie des Künstlers (max halbe A4 Seite)
Dein Werk wird auf einer Compilation von Leeloopstep Records in auserwählten Shops weltweit veröffentlicht.
Support
1 x Ticket Eröffnung für einen direkten E-Mail Support durch Leeloop
1.VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die exklusive Übergabe von Bild & Tonaufnahmen mit Darbietungen des Künstlers, auch bekannt als das genannte *Pseudonym, will zum Zwecke deren Verwertung auf Ton- bzw. Bildtonträgern durch das Plattenlabel und die Übertragung der hierfür erforderlichen Rechte vom Künstler auf das Plattenlabel, um mit dem Angebotenen Service zu den genannten Gebühren zu Veröffentlichen.
1.2 Der Partner, Künstler genannt, wird der Plattenlabel die von ihm genannten Aufnahmen / Werke, die entstanden sind, zu den vertragsgegenständlichen Bedingungen zur weltweiten Veröffentlichung und Verkauf, zu den im Absatz 8 genannten Gebühren übergeben.
2. PRODUKTION
2.1 Die zu produzierenden Titel sowie der künstlerische Produzent werden einvernehmlich von
der Plattenlabel festgelegt.
2.2 Es wird in spontaner Basis produziert, es wird kein Fixtermin vereinbart. Bitte beachte dazu im Absatz 8 dein gewähltes Service Paket welches begrenzt ist.
2.3 Alle in Zusammenhang mit der Produktion der Vertragsaufnahmen anfallenden Kosten trägt
uneingeschränkt die Plattenlabel, wobei der Plattenlabel das Letztentscheidungsrecht zusteht.
3. ÜBERGABE
3.1 Die Ablieferung der Vertragsaufnahmen erfolgt in Form von überspielungsreifen und technisch einwandfreien Musikfiles in Wave Format, in 44`000khz / 16 Bit, an die Leeloop-Cloud. Wenn ein Ton- bzw. Bildtonträger vor Ort aufgenommen und auf einem tragbaren Chip oder USB gespeichert und / oder per Mail Link zum Download an das Plattenlabel (Z.B E-Mail Empfänger: release@leeloop.com) zugesendet wurde, dann gilt dies ebenso als Freigabe zur Veröffentlichung. Den Track/Song oder ähnliches muss wie folgt betitelt werden: KÜNSTLERNAME_SONGNAME_(VERSION), dies wird so 1:1 für den Vertrieb verwendet.
3.2 Die Plattenlabel erhält dazu das Recht, die jeweilige IP-Nummer der Uploads, Mails und Links zu speichern.
Natürlich dürfen alle Files/Daten zb. Vocals, Tracks etc. keine Urheberrechte verletzen.
Der Künstler versichert jederzeit der Plattenlabel keine illegalen Files/Daten zu übergeben,
da die Folgen sonst hohe Schadensersatzklagen sind.
4. RECHTSEINRÄUMUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
4.1 Der Künstler überträgt der Plattenlabel das ausschliessliche und übertragbare Recht, die Vertragsaufnahmen auf Tonträgern festzuhalten und diese räumlich und zeitlich unbeschränkt und auch über dritte Labels (weltweit und auf Schutzfristdauer) in der Form analoger und/oder digitaler Tonträger (Schallplatten, Compact-Discs, Musikkassetten, DAT-Bänder, Tonbänder, DCC, Mini-
Discs, Multi Optical Compact Disc/MO-CD, CD-ROM, CD-I, CD-Plus, 3 DO, Disketten, Chips etc.) und/oder Bild- oder Bildtonträger (Normalfilme, Super-8-Schmalfilme, Videokassetten, Bildplatten, CD-ROM, CD-I, CD-Extra/CD Enhanced, DVD, DVD plus, DVD-ROM, MPEG Datenträger,Mp3 etc) bzw. in Verbindung mit Bild- oder Bildtonträgern in jedem gegenwärtigen und künftigen technischen Verfahren oder Format, in jeder Konfiguration (insbesondere Einfach-, Doppel-, und Mehrfach-LP/Single/Maxi-Single/EP-Single) und auf jedem Träger und ins besondere im Net (World Wide Web) als Download (Mp3, wave, mp4 etc. und oder Datenträger) zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu vermieten bzw. zu verleihen, verkaufen (auch im Wege des sog. E-Commerce) sowie in jeder Form öffentlich wiederzugeben, insbesondere vorzutragen und aufzuführen sowie (mit und ohne Leitungen, analog oder digital) zu senden(einschließlich Kabel-, Satelliten-, Free TV, Pay-TV-, Pay-per-view TV Pay-Per-Channel, (Near) Video On Demand, Multiplexing, Multi-Channel-Systeme, Web TV etc.) bzw. mit Hilfe elektronischer Medien, insbesondere auch solchen, die erst künftig entwickelt werden, zu verwerten.
4.2 Der Künstler übertragen der Plattenlabel insbesondere auch das Recht, Nutzern die Produktion
oder Teile davon (z.B. von einer elektronischen Datenbank) mittels analoger, digitaler oder
anderweitiger Datenübertragungstechnik (z.B. Datennetze, On-Line-Dienste, Telefondienste
etc.) unter Einschluss aller Bandbreiten mit oder ohne (Zwischen-) Speicherung derart zur
Verfügung zu stellen, dass diese die Produktion terrestrisch, per Funk, per Kabel oder Satellitenübertragung, unter Einschluss von Direktsatelliten, sonstigen Daten- oder Telefonleitungen oder -netzen wie z.B. UMTS, Bluetooh WiFi oder über sonstige Übertragungswege individuell abrufen (sog. .„point-to-point Übermittlung.“) und mittels Fernseh-, Computer- oder sonstiger Geräte empfangen können (Television und/oder Video On Demand, Online-Nutzung via weltweiter Kommunikationsnetze, insbesondere Internet), gleichwohl ob dies alles zeitgleich, zeitversetzt und/oder interaktiv (.„on demand.“) erfolgt.
4.3 Eingeschlossen ist auch das Recht, die Produktion oder Teile davon gleichzeitig und zielgerichtet einer Vielzahl von Nutzern (sog. „point-to-multipoint-Übermittlung.“) im Wege der sog.
.„On-Line-Push-Dienste.“ zur Verfügung zu stellen (für Demo Songs etc.). Die gegenständliche Rechtseinräumung umfasst insbesondere auch die Verwertung in Film, Funk und Fernsehen (alle Film- und Schmalfilmformate, sämtliche elektronischen Systeme wie insbesondere elektromagnetische (Video)Systeme, E-Cinema und K4, HDTV-Systeme), die AV- und Multimedia-Verwertung sowie die Verwertung in Datenbanken, Kabelsystemen oder Abrufdiensten (Online-Diensten) jeder Art.
4.4 Der Künstler gewährleisteten der Plattenlabel keine Urheberrechte zu verletzen, akzeptiert stets die Urheberrechte anderer Künstler und ist bestrebt, jede Copyright Verletzung der Plattenlabel zu melden.
4.5 Alle Aufnahmen, die vom Künstler auf den Server der Plattenlabel zur Verwendung übergeben wurden, dürfen veröffentlicht werden.
4.6 Sämtliche Statistiken/Zahlen/Daten, die in Zusammenhang mit Veröffentlichungen stehen, dürfen von der Plattenlabel ausgewertet werden.
5. NAMENSRECHTE
5.1 Die Plattenlabel ist ausschließlich berechtigt, die Vertragsaufnahmen oder sonstige
Ton-Aufnahmen von Werken, die den Vertragsaufnahmen zugrunde liegen, für die Dauer der
gesetzlicher Schutzfrist in Verbindung mit dem Künstlernamen „Mr. Ohrenarzt“ nach Maßgabe dieses Vertrages zu verwerten. Der Künstler versichert der Plattenlabel stets, keine Rechte wie Namen oder sonstige Arten von Rechten von anderen Künstlern zu verletzen. Dasselbe gilt auch für Notenblätter, Samples etc. Mehr Infos auf www.copyright.ch.
6. EXKLUSIVITÄT
6.1 Der Künstler darf Dritten vertragsgegenständliche Produktionen nicht zugänglich machen.
6.2 Der Vertrieb wird durch die Plattenlabel übernommen und nach Beliebtheit des Songs in durch die Plattenlabel auserwählten Shops veröffentlicht.
6.3 Der Künstler versichert der Plattenlabel stets, kein illegales oder urhebergeschütztes Material an die Plattenlabel zu übergeben. Mehr Infos dazu auf www.suisa.ch oder bei der zuständigen Musikverwertungsgesellschaft wie z.B. Gema in Deutschland oder Suisa in der Schweiz.
6.4 Für die Werksanmeldungen durch Suisa, ist der Künstler selbst verantwortlich. Wichtig: Beachte, dass es sich hier um einen wichtigen Prozess handelt, damit auch alle Auszahlungen zum richtigen Künstler gelangen. Dazu gibt Suisa gerne Auskunft.
7. WERBUNG
7.1 Die Plattenlabel ist berechtigt, für die Verwertung der Vertragsaufnahmen im Sinne einer bestmöglichen Ausschöpfung der vertragsgegenständlichen Produktionen den Namen des Künstlers, seinen derzeitigen oder künftigen Künstler- und/oder Gruppennamen sowie sonstige (werbewirksame) Kennzeichen und Faksimiles des Künstlers/der Musikgruppe sowie vom Künstler zur Verfügung gestellte alle Abbildungen (Einzel- und Gruppenabbildungen) und die Titel der dargebotenen Werke in branchenüblicher Weise kostenlos für Promotion- und Werbezwecke wie auch in Facebook zu verwenden und/oder verwenden zu lassen, um damit Werbung in Wort und/oder Bild für die vertragsgegenständliche (n) Produktion(en) zu machen. Die Berechtigung gilt solange dieser Vertrag in Kraft ist, aber auch anhand der gesetzlichen Schutzfrist.
7.2 Der Künstler und die Plattenlabel sind zur Mitwirkung an Marketing Maßnahmen nicht verpflichtet.
7.3 Der Künstler wird der Plattenlabel über deren Ersuchen das für Promotionszwecke erforderliche biographische Material sowie Lichtbilder des Künstlers/der Künstler zur Verfügung stellen.
7.4 Der Künstler hat die Plattenlabel bei der Übergabe hierauf aufmerksam zu machen und beim Erwerb allenfalls erforderlicher Rechte oder Bewilligungen immer zu unterstützen und klaglos zu halten.
8. SERVICE
8.1 Das ausgewählte Probe-Paket ist kostenpflichtig, und wird nach dem Tages-Datum der Unterzeichnung des Vertrages dem Künstler in Rechnung gestellt und ist Zahlbar in 60 Tagen sofern es sich nicht um einen durch dich bereits Online bezahlten Dienst handelt.
8.2 Dienstleistung
· 1 x Releases einer Maxi-Single durch Leeloop Records
· 1x Fertiges Werk von dir Urheberrechtlich freigegeben wurde
· Innerhalb dieser Zeitspanne, 1 Jahre müssen diese Releases stattfinden, selbstverständlich wird der Vertrag automatisch verlängert, wenn du nicht vorher (-30 Tage) Kündigst.
· Das vertriebene Werk bleibt bis ins Jahr 2099 gesichert
· Wir Veröffentlichen deine Werke Weltweit und in den durch uns ausserwählten beliebten Shops.
9. VERTRAGSDAUER UND RÜCKZUG
9.1 Dieser Vertrag ist für die Dauer von 2 Jahr ab Vertragsunterzeichnung geschlossen.
Die veröffentlichten Aufnahmen und abgegeben Tracks sind auf die Dauer der Schutzfrist gesichert.
9.2 Der Vertrag wird automatisch um 2 Jahre verlängert und kann 30 Tagen vor Vertragsverlängerung schriftlich gekündigt werden. Deine ausgewählte Service Paket wird dir dabei neu gebührenpflichtig in Rechnung gestellt.
9.2.1 Bei nicht gleichzeitiger Vertragsunterzeichnung ist das Datum der Vertragsunterzeichnung durch die Plattenlabel massgebend.
9.3 Nach Kündigung werden die bereits veröffentlichen Songs / Tracks nicht vom jeweiligen Verkaufsportal gelöscht. Der Künstler kann dies Gebührenpflichtig mit je 125.00 CHF pro Veröffentlichung, durch Leeloop Records gelöscht werden. Diese Gebührenpflichtige Aufwandskosten sind vom Künstler zu übernehmen und an das Plattenlabel zu bezahlen.
10. AUSZAHLUNG
10.1 Die Auszahlungen erfolgen jährlich, ca. Dezember/Januar, sofern der Betrag der Auszahlung 60.- CHF übersteigt. Falls dies nicht der Fall ist, wird der übrige Betrag im nächsten Kalenderjahr gutgeschrieben. Beim Aufheben des Vertrages (Kündigung) werden ausstehende Beträge bis zur Kündigung ausbezahlt auch wenn es die 60.- CHF nicht übersteigt. Ausbezahlt wird auf das genannte Konto vom Künstler in diesem Vertrag erwähnte Schweizer-Konto. Änderungen müssen vom Künstler an das Plattenlabel schnellstens gemeldet werden.
10.2 Sind in einem Song mehrere Künstler involviert (Feat. oder Remix), wird die Auszahlung durch die Anzahl der Künstler dividiert. Der Prozentsatz des Erlöses, wird durch den nächst oberem geordnetem Künstler entnommen. Z.B. Künstler (A)_Haupturheber hat z.B 50% zu Recht (Übernahmevertrag), mit einem Feat. oder Remixer Künstler (B) wird die 50% dividiert. Also werden aus diesem Track 25 % an Künstler (A) ausbezahlt und 25% an den Remixer oder Featuring (B).
Bei Lizenz-Anfrage von Dritten/Labels/Künstler wird ein separater Betrag (aus dem Verkaufserlös) verhandelt und dementsprechend an den Künstler ausbezahlt, das Letztentscheidungsrecht dabei hat die Plattenlabel, in welchen Konditionen dies ausbezahlt wird.
10.3 Leeloop-Records erhält als Gegenleistung für die Wahrnehmung und Ausübung der Rechte und Vertrieb der Tracks aus diesem Vertrag 50 Prozent aller eingehenden Erlöse bei Leeloop Records. Sollte der Künstler "Partner“ diesen Vertrag kündigen, so wird das komplette Guthaben vom Künstler dem Künstler ohne Abzüge zum letzten Tag der Kündigung ausbezahlt. Nach Beendigung des Vertrages stehen dem Künstler keine Auszahlungen mehr zu.
10.4 Der Künstler nimmt zur Kenntnis, dass eine Auszahlung nur über dem vorhandenen Konto in der Schweiz, oder in Europa durch Überweisungen mit Giro international erfolgt. Eine anderweitige Auszahlung (z. B. Bar/Scheck) ist nicht möglich.
10.5 Alle Einnahmen, die bei Leeloop Records eingetroffen sind, werden elektronisch erfasst, und wenn verlangt in Form einer Excel-Tabelle an die vom Künstler angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Dies ist 2x pro Kalender-Jahr möglich. Sei dir bewusst, dass einige Erlöse erst nach 36 Monate nach dem Kauf durch uns Erfasst und abgerechnet werden können.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Ermächtigung zur Rechtsverfolgung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages wirksam.
10.1 Änderungen, Kündigung oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei eingeschriebener Briefwechsel verlangt wird. Dies gilt sowohl für die Aufhebung des ganzen Vertrages wie auch einzelner Bestimmungen dieses Vertrages.
10.2 Wird die Kündigung nicht innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Kündigung angefochten, gilt sie als anerkannt.
10.3 Die Plattenlabel wird Daten aufgrund dieses Vertrages auf www.leeloop.com und deren Daten-Clouds wie Datenträgern speichern und nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die rechtlich & wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die dieser Vertrag enthält.
10.5 Die Vertragsparteien werden allfällige Meinungsverschiedenheiten zwischen Plattenfirmen und deren Lizenznehmern und dem Künstler möglichst gütlich bereinigen und vertraulich behandeln und etwaige Streitigkeiten im Interesse des gemeinsamen Projekts nicht mutwillig in die Öffentlichkeit tragen bzw. in den Medien abhandeln. Ein Zuwiderhandeln einer Vertragspartei stellt für die jeweils andere Vertragspartei einen Grund zur sofortigen Vertragsauflösung dar. Ausgenommen vom Öffentlichkeitsbegriff dieser Bestimmung ist die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe.
10.6 Erfüllungsort ist der Sitz der Plattenlabel. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das die Handelsgerichtsbarkeit in Zürich ausübende Gericht zuständig, soweit nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Der Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht und gilt weltweit. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
10.7 Der Künstler verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift und seiner Bankverbindungen der Plattenlabel mitzuteilen.
10.8 Die Rechte der veröffentlichten Produktionen bleiben nach Beendigung des Vertrages auf Dauer der Schutzfrist bei dem Plattenlabel.
10.9 Dieser Vertag ist rechtlich geschützt durch den Urheber, dem Plattenlabel. Kopien und Teile davon zu verwenden ist untersagt und wird geahndet.
Falls welche Fragen auftauchen melden Sie sich bitte direkt an:
support@leeloop.com
12. LEELOOP CLOUD ANMELDEDATEN:
Beim Probe-Paket nicht enthalten!
Benutzernamen: Mitgeteilte E-Mail Adresse vom Künstler
Passwort: Anfordern auf der Seite www.wdcloud.com mit der genannten E-Mail
Der Zugang zur Leeloop Cloud erfolgt durch einen separaten Nutzungsvertrag, der auf www.leeloop-records.com nach deiner Registrierung / Login heruntergeladen werden kann. Die Cloud Nutzung ist für alle Leeloop Künstler Gratis. Und soll die Datenkommunikation zwischen den Künstlern im Pool vereinfachen. Die Cloud enthält alle deine relevanten Daten wie, Abrechnungen, Statistiken, Loops und viele weitere Lerninhalte usw.